Leben im KWP [2018]

An- und Zugehörigenentlastung

Unterstützung für die Nächsten

Pflegebedürftigkeit ist nicht nur für die Betroffenen selbst eine Belastung. Auch die An- und Zugehörigen sind massiv gefordert, wenn ein Familienmitglied von Hilfe abhängig ist. Das KWP hat daher in den vergangenen Jahren zahlreiche Angebote für An- und Zugehörige entwickelt, die das Leben im Alltag und in Krisensituationen erleichtern sollen. In allen Häusern gibt es bereits regelmäßig Informationsveranstaltungen für diese Zielgruppe. Die Themen reichen vom Erbrecht über Vorsorgevollmachten bis hin zu pflege- und betreuungsrelevanten Inhalten wie Demenz oder Inkontinenz.

Ein Schwerpunkt im Angebot ist das befristete Wohnen. Die entsprechenden Angebote wurden nun unter dem Titel Entlastungspflege und -betreuung zusammengefasst und flexibler gestaltet. Neu im Angebot ist – aufgrund des steigenden Bedarfs – eine kurzfristige Entlastungspflege. Konkret richtet sich das Angebot an SeniorInnen mit Pflege-und/oder Betreuungsbedarf, die im häuslichen Umfeld von An- oder Zugehörigen gepflegt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, bei kurzfristiger Verhinderung der Pflegenden oder Betreuenden aufgrund von Urlaub, Job oder auch Überforderung für drei bis 35 Tage in ein Haus des KWP zu ziehen. In allen Häusern werden dafür eigene, möblierte Wohnungen zur Verfügung gestellt.

Information BewohnerInnen/ An- und Zugehörige 

Mehr als 500 Vorsorgegespräche mit BewohnerInnen. 33 Informationsveranstaltungen für BewohnerInnen sowie An- und Zugehörige mit 1.224 TeilnehmerInnen.

Entlastung An- und Zugehörige (Wohnungen)

Das Wohnangebot für An- und Zugehörige wurde 2018 von 16 Personen genutzt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 22,5 Tage. Insgesamt wurden die entsprechenden Wohnungen in den 30 Häusern 360 Tage genutzt.

Ebenfalls zeitlich befristet und gefördert, falls eine mobile Pflege zuhause nicht möglich ist, ist ein kurzfristiger Aufenthalt bis zu 92 Tage in einem der KWP-Häuser. So können pflegende An- und Zugehörige eine vorübergehende Auszeit nehmen. Diese Leistung in einer möblierten Wohnung kann beim Fonds Soziales Wien beantragt werden. Die SeniorInnen erhalten in dieser Zeit alle Leistungen, die auch die Langzeit-BewohnerInnen erhalten.

Kurzfristiges Wohnen in einem der KWP-Häuser ist aber auch für An- und Zugehörige von BewohnerInnen möglich. Befindet sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner in der Sterbephase, stellt das KWP An- und Zugehörigen für maximal fünf Nächte eine möblierte Wohnung zur Verfügung. Auch Angehörige und Vertrauenspersonen, die weiter entfernt leben und ihre Lieben im Pensionisten-Wohnhaus besuchen wollen, können für bis zu drei Wochen pro Jahr gegen ein geringes Entgelt im KWP wohnen.

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